IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Bonn: (hib) in- Angaben der PDS zufolge ist im Frühjahr 1997 einem peruanischen Staatsbürger trotz eines gültigen Schengenvisums auf dem Berliner Flughafen Tegel die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden. Die dortige Grenzschutzstelle habe dies mit Sicherheitsbedenken begründet. Dem Peruaner sei es dann erst aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin (Az: VG 10 A 168.97) ermöglicht worden, nach Deutschland einzureisen. Die Bundesregierung soll über Hintergründe und Umstände dieses Vorgangs, den die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/878) gemacht hat, Auskunft geben.