BUNDESWEHR AN INTERNATIONALER FRIEDENSTRUPPE IM KOSOVO BETEILIGEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) aw- Bis zu 8500 Bundeswehrsoldaten sollen bereitstehen, im Rahmen eines internationalen Militärkontingents die für das Kosovo ausgehandelte Friedensregelung durch ihre Präsenz in der Region zu gewährleisten. Dies sieht ein Antrag der Bundesregierung ( 14/1111) vor. Ihr zufolge dient die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO an dieser internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo dazu, das sogenannte Petersberg-Dokument umzusetzen. Darauf hatten sich am 3. Juni der Beauftragte der Europäischen Union, der finnische Präsident Martti Ahtisaari, und der russische Sonderbeauftragte Viktor Tschernomyrdin mit der jugoslawischen Regierung verständigt. Das serbische Parlament hatte dem Dokument ebenfalls zugestimmt. Laut Bundesregierung hat somit die Doppelstrategie einer Kombination aus militärischen Maßnahmen und gleichzeitigen diplomatischen Bemühungen zu diesem Ergebnis geführt. Dessen Umsetzung bedürfe nunmehr der Absicherung, um die Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge zu ermöglichen und eine dauerhafte, selbsttragende politische Lösung für das Kosovo zu erreichen.
Die militärischen Kräfte könnten den Angaben zufolge dann eingesetzt werden, sobald der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Sache befaßt sei, ein entsprechender Beschluß des NATO-Rats vorliege und das deutsche Parlament seine konstitutive Zustimmung erteilt habe. Der Einsatz der internationalen Sicherheitspräsenz erfolge sodann mit Beginn des Rückzuges der jugoslawischen Kräfte. Er sei zeitlich darauf abgestimmt und in dieser Form erforderlich, um im Kosovo keine Sicherheitslücke entstehen zu lassen. Nach dem Willen der Regierung sollen vom Bundestag bereits gebilligte Bundeswehrkräfte für einen Einsatz in dieser Region in das neue deutsche Kontingent überführt werden. Die Zusatzkosten für diesen erweiterten Einsatz schätzt die Regierung für einen Zeitraum von zwölf Monaten auf etwa 300 Millionen DM. Hiervon würden im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 140 Millionen DM zu leisten sein. Diese Mittel sollen aus der Allgemeinen Finanzverwaltung des Bundes aufgebracht werden.