WAFFENDIENST IN DEN STREITKRÄFTEN BLEIBT FÜR FRAUEN TABU (ANTWORT)
Bonn: (hib) vt- Frauen sollen in der Bundeswehr auch weiterhin ausschließlich Zugang zu den Laufbahnen des Sanitäts- und des Militärmusikdienstes haben dürfen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1166) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/1039) klar. Die Regierung unterstreicht damit frühere Äußerungen, denen zufolge sie sich aus Rechtsgründen daran gehindert sehe, Frauen den freiwilligen Zugang zu allen Bereichen der Streitkräfte zu ermöglichen. Sie verweist insoweit erneut auf eine Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 12 a), die Frauen jeden Dienst mit der Waffe in den Streitkräften verbietet.
Der Antwort auf die Anfrage der Liberalen zufolge ändert daran auch nichts die ebenfalls in der Verfassung (Artikel 3) verankerte Verpflichtung des Staates, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken". Aktive Maßnahmen, diese Staatszielbestimmung umzusetzen, fänden somit ihre Grenze in dem Verbot für Frauen, Dienst an der Waffe zu leisten. Deshalb könne beispielsweise der Zugang von Frauen zu den Streitkräften auch nicht Bestandteil des Aktionsprogramms "Frauen und Beruf" der Bundesregierung sein. Die Regierung sieht sich eigenen Angaben zufolge in dieser Auffassung durch die Rechtsprechung bestätigt. So habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluß vom Januar 1996 die laufbahnrechtlichen Bestimmungen der Bundeswehr in dieser Hinsicht als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet.