DEUTSCH-TSCHECHISCHEN EISENBAHNVERKEHR REGELN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-vb) Der deutsch-tschechische Eisenbahnverkehr soll auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Zu einem zu diesem Zweck am 19. Juni 1997 in Prag unterzeichneten Vertrag hat die Regierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/1413) vorgelegt. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr für die Unternehmen beider Länder auf eine solide Rechtsgrundlage zu stellen. Der Vertrag sieht Regelungen zu den Befugnissen des Grenz- und Polizeipersonals auf den grenznahen Strecken im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr im jeweils anderen Land vor. Den Angaben zufolge hat der Bundesrat am 9. Juli beschlossen, gegen die Vorlage keine Einwendungen zu erheben.