PRÄZISE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE FAHNDUNG SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-re) Um für die Ermittlung im Strafprozess, vor allem für die Fahndung und die längerfristige Observation, präzise Rechtsgrundlagen zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts ( 14/1484) vorgelegt. Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist es, eine Rechtsgrundlage in das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz aufzunehmen, damit die Registerbehörde Auskünfte an die zuständigen Staatsanwaltschaften sowie das Bundeskriminalamt erteilen kann. Darüber hinaus zielt er darauf ab, für die Verwendung von personenbezogenen Informationen, die in einem Strafverfahren erhoben worden sind, sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien und deren Nutzung klare Regelungen zu schaffen. Unter anderem soll in einer Öffnungsklausel festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen personenbezogene Informationen, die nur für das Strafverfahren erhoben worden sind, auch für die Gefahrenabwehr, also für andere Zwecke, verwendet werden dürfen. Ferner werden die Voraussetzungen und Grenzen der Akteneinsicht für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden bestimmt. Ebenso wird die Erteilung von Auskünften an Privatpersonen und die Übermittlung von Erkenntnissen für wissenschaftliche Zwecke geregelt. Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen Polizeibehörden personenbezogene Informationen, die in Strafverfahren zunächst nur für die Strafverfolgung erhoben worden sind, auch für die Gefahrenabwehr verwenden dürfen, wird ebenso geklärt.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf und weist darauf hin, dass er mit seiner detaillierten Regelungstechnik und der Einbeziehung zusätzlicher Normen für die Länder einen erheblichen Mehraufwand verursachen werde. Er sieht ihn aber als grundsätzlich tragbaren Gesamtkompromiss zwischen den Interessen des Bundes und der Länder an. Jede "verfassungsrechtlich nicht zwingend gebotene Änderung" des Gesetzentwurfs, die zu mehr Aufwand führen und damit den Kompromiss zu Lasten effektiver Strafverfolgung durch die Länder verschieben würde, könnte die Zustimmung des Bundesrates jedoch in Frage stellen, heißt es. Der Bundestag wird gebeten, dies bei seiner Beratung zu berücksichtigen und vor allem zusätzliche Belastungen von Justiz und Polizei zu vermeiden. Auch die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung dazu, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um einen Kompromiss zwischen den Interessen von Bund und Ländern sowie den Interessen von Strafverfolgung und Datenschutz handele. Den Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung nur teilweise zu.