F.D.P.: VERNÜNFTIGE STEUERGESETZE VERABSCHIEDEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die F.D.P.-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, "ordnungspolitisch vernünftige" Steuergesetze zu verabschieden. In einem Antrag ( 14/1546) appelliert sie an die Regierung, ihre Steuer-Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein Konzept vorzulegen, mit dem die Steuerbelastung gesenkt und das Steuerrecht vereinfacht wird. Die unterschiedliche Besteuerung der verschiedenen Einkunftsarten müsse beseitigt werden. Die Fortsetzung der "ökologischen Steuerreform" ist in den Augen der Liberalen nichts anderes als die "massive Erhöhung" der Steuern auf Heizöl, Benzin, Erdgas und Strom. Trotz heftiger Proteste von Bürgern und Unternehmern werde Benzin in den nächsten vier Jahren 24 Pfennige pro Liter teurer. Die Steuer für Strom steige bis 2003 um weitere 2 Pfennige pro Kilowattstunde. Dies bedeute Steuererhöhungen von rund 70 Milliarden DM. Dabei nehme die Koalition in Kauf, dass weite Teile der Bevölkerung, die von der Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge nicht profitieren, diese Erhöhungen voll tragen müssten. Dazu gehörten Rentner und Hausfrauen, Beamte, Studenten, Schüler, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Für die F.D.P. ist es auch völlig abwegig, dass die Familien die Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge durch höhere Steuern auf Strom, Gas und Benzin mitfinanzieren müssen. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen gehe zwar "in die richtige Richtung", den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werde aber völlig unzureichend Rechnung getragen.
Darüber hinaus beanstandet die Fraktion die "eklatante Schlechterstellung" bei der Besteuerung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Wer mehr private Vorsorge fordere, dürfe diese nicht durch höhere Steuern zunichte machen. Schließlich weist die F.D.P. darauf hin, dass weitere Änderungen in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuerbereinigungsgesetzes ( 14/1514) einige "vollkommen überzogene" Maßnahmen des vor einem halben Jahr verabschiedeten Steuerentlastungsgesetzes korrigierten. Die F.D.P. hält "weitere Fehlerkorrekturen" für unvermeidlich.