DERZEIT BIS ZU 2.900 BONN-BERLIN-PENDLER (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/BOB-vb) Die Bundesregierung rechnet nach ihr vorliegenden Erkenntnissen mit bis zu 2900 Pendlern zwischen Bonn und Berlin im laufenden Monat sowie bis zu 3700 Pendlern zum Ende dieses Jahres. Dies geht aus einer Unterrichtung "Bilanz der Maßnahmen zum Umzug der Bundesregierung nach Berlin und der Ausgleichsleistungen für die Region Bonn” ( 14/1601) hervor. Wie es dazu weiter heißt, werde im Verlauf des Jahres 2000 diese Anzahl kontinuierlich wieder abnehmen. An Transportkapazitäten würden hierfür ab dem laufenden Monat zwei ICE-Züge und Flüge, ab Jahresende zusätzlich weitere fünf Flüge zur Verfügung gestellt. Weiteren Angaben zufolge beläuft sich der Bedarf im Rahmen der umzugsbedingten Wohnungsfürsorge auf etwa 9100 Wohnungen. Im Mietwohnungsbereich werde hierbei auf den Bestand ehemaliger Alliierten-Wohnungen mit rund 3200 Einheiten zurückgegriffen. Zusätzlich würden seit Mitte dieses Jahres etwa 1750 Neubau-Mietwohnungen in Berlin errichtet. Der Nachfrage nach Wohneigentum werde mit einem Angebot von insgesamt etwa 4000 Eigentumsmaßnahmen, je zur Hälfte in Berlin und Brandenburg, Rechnung getragen. Auch Pendlerwohnungen, so die Regierung weiter, stünden in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Um einen "vorübergehenden Spitzenbedarf” in der Umzugsphase abzudecken, sei ein Rahmenvertrag mit der Firma Arwobau über 1500 vollmöblierte Appartements abgeschlossen worden. Zusätzlich werde hierfür auch im Wohnungsneubau entsprechend Vorsorge getroffen. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, beläuft sich der Wohnungsbedarf in Bonn für die Beschäftigten der dorthin umziehenden Einrichtungen auf etwa 3100 Wohnungen. Da es eine "erhebliche Mieterfluktuation” bei solchen Wohnungen gibt, an denen der Bund ein Belegungsrecht habe, und zusätzlich die Möglichkeit bestehe, weitere Belegungsrechte auf dem freien Markt zu erwerben, sei von einem Neubau geförderter Mietwohnungen abgesehen worden. Im Eigentumsbereich sei in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und den angrenzenden Kreisen sichergestellt, dass ausreichend Bauland für Wohneigentum zur Verfügung steht.