FREIGRENZEN FÜR PFÄNDUNGEN ANPASSEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-re) Nach dem Willen der PDS sollen die Freigrenzen für Pfändungen an die seit dem 1. Juli 1992 eingetretene wirtschaftliche und soziale Entwicklung angepasst werden. Die Fraktion hat zu diesem Zweck einen Antrag ( 14/1627) vorgelegt. Die Abgeordneten sprechen sich darin für eine Aufforderung des Parlaments an die Regierung aus, entsprechende Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) zu ändern. Dies soll insbesondere mit Blick auf festgesetzte Summen von Weihnachtsverfügungen sowie bedingt pfändbaren Bezügen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungs-Ansprüchen geschehen.
Die PDS plädiert außerdem dafür, die ZPO dahin gehend zu ändern, dass einem Schuldner, der nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen der notwendige Lebensunterhalt für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist, auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens zu belassen ist. Die Fraktion spricht sich des Weiteren dafür aus, die Pfändungsfreigrenzen in Zukunft nicht mehr in absoluten Beträgen für eine längere Zeit festzusetzen, sondern im Zweijahresrhythmus nach bestimmten im Gesetz festzulegenden Bezugsgrößen an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Dazu soll die Regierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen. Als Bezugsgrößen kämen die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten und die Entwicklung Höhe des Sozialhilfebetrages im Jahresdurchschnitt in Betracht, so die PDS.