EUROPÄISCHES DATENSCHUTZRECHT WIRD UMGESETZT (ANTWORT)
Berlin: (hib/SIW-in) Die Umsetzung der EG-Datenschutz-Richtlinie in nationales Recht soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden. Dies erklärte die Bundesregierung in der Antwort ( 14/1527) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1447). Wegen wegen der Komplexität des deutschen Datenschutzrechtes und seiner Konzeption als Querschnittsregelung, die nahezu in allen Rechtsbereichen angewandt werde, seien dafür verschiedene Änderungsvorhaben nötig. Hinsichtlich des Grundsatzes der Zweckbindung von Daten weist die Regierung darauf hin, dass die Kriterien des sogenannten Volkszählungsurteils von 1983 weiterhin maßgebend seien.
Mit den "Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik” habe die Bundesregierung am 2. Juni 1999 beschlossen, die Verbreitung sicherer Verschlüsselung in Deutschland aktiv zu unterstützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sei angewiesen, künftig auch die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten zur Verschlüsselung zu prüfen, zu bewerten und zu zertifizieren. Zur Verbesserung der Transparenz und zur Förderung der Beteiligungen der Bürger werde zur Zeit ein Gesetzentwurf zur Akteneinsicht und für den Informationszugang erstellt, der auch den teilweise gegenläufigen Belangen des Datenschutzrechtes Rechnung tragen werde.
Auf Fragen nach dem Datenschutz im Telekommunikationsrecht sagt die Regierung, dass es wegen der bestehenden Regelungen für die Nachrichtendienste keinen Bedarf für Änderungen gebe. Auch der Datenschutz bei der Kriminalitätsbekämpfung habe sich bewährt. Das gelte auch für den europäischen Bereich, in dem weitere Verbesserungen vorgesehen seien. Das betreffe unter anderem das Fingerabdruckvergleichssystem EURODAC und das Zollinformatiossystem ZIS.