KEINE DOPPELBESTEUERUNG BEI GEWINNBERECHTIGUNGEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, das am 23. Juli 1990 von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/1653) vorgelegt. Das Protokoll sieht vor, in einem zweistufigen Verfahren eine Doppelbesteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren Mitgliedstaaten der EU ansässigen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu beseitigen. Es enthält ein Schlichtungsverfahren, bei dem die zwischenstaatliche Gewinnaufteilung durch eine Schiedsstelle verbindlich entschieden werden kann. Das Übereinkommen läuft Ende 1999 aus und soll auf unbestimmte Zeit verlängert werden, um auch künftig ein koordiniertes Vorgehen in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.