HAUSHALTSSANIERUNGSGESETZ UNTERSCHIEDLICH BEWERTET (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/MIK-hh) Unterschiedlich bewerten Bundesrat und Bundesregierung die finanziellen Belastungen durch das Haushaltssanierungsgesetz für den Bund und die Länder. Dies geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/1680) hervor, in der die Stellungnahmen des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Haushaltsgesetz 2000 ( 14/1400) zum Finanzplan des Bundes 1999/2003 ( 14/1401) und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sanierung des Bundeshaushalts ( 14/1636) aufgeführt sind. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist wortgleich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushaltes ( 14/1523) der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (hib 160/99).
Nach Auffassung des Bundesrates werden Lasten auf die Länder und Gemeinden verlagert. Dabei handele es sich im Wesentlichen um den Rückzug des Bundes bei der Finanzierung des Wohngeldes und um die Verringerung des Finanzierungsanteils des Bundes beim Unterhaltsvorschuss. Der Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe würde in etwa der Hälfte der hierdurch erzielten Einsparungen des Bundes zu Mehrbelastungen auf der kommunalen Ebene bei der Sozialhilfe führen. Insgesamt würden auf die Länder und Gemeinden dadurch Belastungen von rund 3,2 Milliarden DM im Jahr 2000 mit steigender Tendenz in den Folgejahren zukommen. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung für einen entsprechenden Ausgleich sorgt, heißt es weiter. Der bisherige Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes sehe keine ausreichende Kompensation für Länder und Gemeinden vor.
Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass das Sparpaket ein Bündel von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Maßnahmen vorsehe, mit dem die nachhaltige Sanierung des Bundeshaushalts durchgesetzt werden solle. Es müsse daher als Gesamtheit bewertet werden. Aus diesem Grund sei es nicht sachgerecht, Einzelbestandteile des Zukunftsprogramms zu separieren und ihre Auswirkungen unabhängig von den anderen Anteilen des Programms zu bewerten. Daher sei es unzutreffend, wenn Länder die Ansicht vertreten, der Bund entlaste sie auf ihre Kosten.
Die Finanzsituation des Bundes sei eindeutig schlechter als die der Länder (einschließlich ihrer Gemeinden), heißt es weiter. Trotz dieses Ungleichgewichts saniere sich der Bund nicht zu Lasten von Ländern und Kommunen. Vielmehr trage der Bund bei seinem strikten Sparkurs deren Interessen "voll” Rechnung. Länder und Kommunen zusammen würden von den Einsparungen profitieren: Nach einer geringfügigen Belastung im kommenden Jahr, würden ab 2001 die Länder jeweils um eine Milliarde DM und 2003 um 500 Millionen DM entlastet. Somit würden die vorgesehenen Maßnahmen beim Wohngeld, der Arbeitslosenhilfe sowie beim Unterhaltsvorschuss, die die Länder und Kommunen belasten, durch entlastende Maßnahmen mehr als kompensiert, betont die Regierung. Dazu zähle besonders die vorgesehene Begrenzung des Einkommenszuwachses für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger auf die Inflationsrate. Die Sanierung des Bundeshaushaltes liegt im Interesse der Länder und Gemeinden, weil diese darauf angewiesen seien, dass die Handlungsfähigkeit des Bundes wiederhergestellt und auf Dauer gesichert werde.