ANMELDEBEDINGUNGEN FÜR NEUE STOFFE VEREINHEITLICHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-um) Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu einer Vereinbarung vom Mai 1998 mit Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe vorgelegt ( 14/1710). Die Vereinbarung hat zum Ziel, die Anträge zur Anmeldung neuer chemischer Stoffe von liechtensteinischen Staatsangehörigen oder Unternehmen wie deutsche Anträge bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bearbeiten zu lassen. Diese "Amtshilfe” trage dazu bei, die Anmeldebedingungen für neue Stoffe zu vereinheitlichen und erspare dem Fürstentum
Liechtenstein den Aufbau eigener Verwaltungskapazitäten. Die Vereinbarung sei so gestaltet, dass kein Anreiz für deutsche Unternehmen geschaffen wird, über liechtensteinische Tochterunternehmen deutsche Anmeldepflichten zu umgehen.