IM BUNDESHAUS NOTIERT
Berlin: (hib/MIK-hh) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Gläubiger oder Gläubigergruppen Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen besitzen. Deshalb liegt der Regierung auch keine Aufteilung der gesamten Zinszahlungen nach einzelnen Gläubigern oder Gläubigergruppen vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/1849) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1699) hervor. 65 Prozent der privaten Gläubiger haben bei der Bundesschuldenverwaltung eingetragene Forderungen bis zu 20.000 DM, 21 Prozent von 20.000 DM bis zu 50.000 DM, 10 Prozent von 50.000 DM bis 100.000 DM und 4 Prozent über 100.000 DM, heißt es in der Antwort weiter.