Finanzausschuss/Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
STEUERGESETZE WERDEN ERST AM FREITAG ABSCHLIESSEND BERATEN
Berlin: (hib/VOM-fi) Die für heute geplante abschließende Beratung der gleichlautenden Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1514) sowie der Bundesregierung ( 14/1655) für ein Steuerbereinigungsgesetz 1999 im federführenden Finanzausschuss wird auf Freitagmorgen verschoben. Gleiches gilt für die ebenfalls wortgleichen Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen ( 14/1524) und der Bundesregierung ( 14/1668) zur Fortführung der ökologischen Steuerreform. Darauf einigte sich der Finanzausschuss am Mittwochvormittag. Die SPD-Fraktion kündigte in der Sitzung noch "internen Klärungsbedarf” in der Koalition an. Beim Steuerbereinigungsgesetz beziehe sich dieser auf die geplante Besteuerung von Kapitallebensversicherungen, bei der Ökosteuerreform auf die steuerliche Behandlung von Anlagen mit Gasturbinen und nachgeschalteten Dampfturbinen (GuD-Anlagen). Der Finanzausschuss setzt heute seine Beratung beider Gesetzesvorhaben fort.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Gesetzentwürfen ebenfalls am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Das Steuerbereinigungsgesetz lehnten CDU/CSU und F.D.P. ab, während sich die PDS der Stimme enthielt. Bei der Ökosteuerreform stimmte die Opposition geschlossen gegen die Gesetzentwürfe. Die CDU/CSU bezeichnete die geplanten Anhebungen bei der Mineralölsteuer und der Stromsteuer als sozial unausgewogen, ökologisch unwirksam und wirkungslos für die Arbeitsplätze. Damit würden Kleinverdiener belastet und die Mobilität der Arbeitnehmer bestraft. Die Bundesregierung bestätigte auf Fragen aus der Opposition, dass das Aufkommen der Ökosteuer unmittelbar zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge verwendet wird, abgesehen von 200 Millionen DM zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Regierung erklärte, man wolle den Entlastungsmechanismus zu Gunsten der produzierenden Wirtschaft auf eine "stabile, dauerhafte Grundlage” stellen.