VORLAGEN FÜR EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Alle deutschen Gerichte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die sich in einem schwebenden Verfahren zur Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG bezieht.
Für funktionell letztinstanzliche Gerichte soll darüber hinaus eine Vorlagepflicht in dieser Hinsicht begründet werden, erklärt die Bundesregierung in einem dazu von ihr vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/2120). Damit sollen die Bestimmungen eines am 29. November 1996 in Brüssel unterzeichneten Protokolls in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.