AUSKUNFT ZUR REFORM DES BEHINDERTENRECHTS VERLANGT (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vom Oktober 1998 zahlreiche Vorhaben im Bereich der Behindertenhilfe angekündigt. Inzwischen sei ein Jahr vergangen und bisher lägen noch keine konkreten Entwürfe vor, erläutert die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage zur Reform des Behindertenrechts ( 14/2290).
In 59 Fragen beziehungsweise Frageblöcken erkundigt sich die Fraktion deshalb unter anderem nach Entwicklungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, nach Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nach Eingliederungshilfe und Nachrang der Sozialhilfe sowie nach Menschen mit Behinderungen und ihrer Stellung in der Gesellschaft.
Von Interesse ist unter anderem, wie sich der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit schwerer körperlicher und geistiger Behinderung an der Gesamtzahl eines jeden Geburtsjahrganges seit 1980 entwickelt hat und parallel dazu die Zahl der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder mit Behinderungen.
So soll gesagt werden, wie sich die Situation in vorschulischen Einrichtungen, in öffentlichen und privaten Sonderschulen sowie in Sonderschulen mit gleichzeitiger Heim- oder Internatsunterbringung darstellt und in welchem Umfang Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung in den einzelnen Bundesländern integrativ in Regelkindergärten betreut und in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden.
Dargelegt werden soll darüber hinaus, wie sich seit 1980 die Zahl der anerkannten Schwerbehinderten entwickelt hat, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden, und wie sich die Zahl der arbeitslosen anerkannten Schwerbehinderten in absoluten Zahlen und in Relation zur Zahl der Arbeitslosen insgesamt darstellt.
Mit Blick auf die Eingliederungshilfe und den Nachrang der Sozialhilfe will die CDU/CSU erfahren, ob die Bundesregierung die Finanzierung der schulischen Bildung junger Menschen mit Behinderung, soweit sie in privaten Schulen oder Heimschulen erfolgt, durch die Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für gerechtfertigt hält.
Gesagt werden soll darüber hinaus, wie sich die Ausgaben der Sozialhilfe für Eingliederungsmaßnahmen in der Bundesrepublik seit 1980 entwickelt hat und wie die Entwicklung in den neuen Bundesländern seit 1990 ist.
Die Fraktion will ferner erfahren, in wie vielen Fällen sich Eltern Behinderter im vergangenen Jahr in welchem Umfang im Rahmen der Unterhaltspflicht oder mit Kostenbeiträgen an Maßnahmen der Eingliederungshilfe für ihre Kinder beteiligen mussten und ob die Bundesregierung es für gerechtfertigt hält, dass die Kosten der stationären Eingliederungshilfe als Einkommen behinderter Kinder über 18 Jahren gewertet werden und den Eltern deshalb das Kindergeld verwehrt wird.