BEDARFSABHÄNGIGE GRUNDSICHERUNG ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung soll ihre Haltung zur Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld darlegen.
Das verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/2291), mit der sie in Erfahrung bringen will, ob die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) teilt, dass die Altersarmut in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und die von der Regierung geplante bedarfsabhängige Grundsicherung als Altersgeld deshalb abzulehnen sei.
Äußern soll sie sich auch zu der vom VDR-Direktor dargelegten Ansicht, die Höhe der gesetzlichen Rente erlaube überhaupt keine Aussage über die tatsächliche Einkommenssituation der Rentnerhaushalte.
Die Union will darüber hinaus wissen, ob die Regierung bei der Einführung der bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld für die Antragssteller einer solchen Grundsicherung eine Bedürftigkeitsprüfung analog zur Bedürftigkeitsprüfung in der Sozialhilfe plant.
Gesagt werden soll ferner, ob es richtig ist, dass trotz der Einführung einer solchen Grundsicherung vielen Menschen der Gang zum Sozialamt nicht erspart bleiben würde, da diese zusätzliche einmalige Hilfen - auch Sachleistungen - in Anspruch nehmen müssten, deren Verteilung von der Rentenversicherung nicht geleistet werden könne.
Äußern soll sich die Regierung auch dazu, ob die Einschätzung richtig ist, dass die geschätzten Kosten für die bedarfsorientierte Grundsicherung als Altersgeld mit rund 1,8 Milliarden DM im Jahr deutlich höher lägen als die entsprechenden Sozialhilfeleistungen.