FREIMACHUNG VON ALLIIERTENWOHNUNGEN NUR BEI BEDARF (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fi) Der Bund wird bei den zwischenvermieteten Alliiertenwohnungen in Berlin auf einer Freimachung nur solcher Häuser bestehen und sie gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen, für die ein konkreter Nachmieter aus dem Kreis der berechtigten Bundesbediensteten feststeht.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2310) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/2043) mit. Das Prozesskostenrisiko sei in diesen Fällen als gering zu bewerten.
Wie die Bundesregierung feststellt, geht sie im Rahmen des Umzugs von Parlament und Regierung unverändert von 9 100 wohnungsfürsorgeberechtigten Personen aus. Endgültige Daten zur umzugsbedingten Wohnungsnachfrage lägen noch nicht vor, da der Umzug noch nicht abgeschlossen sei.
Große Teile der Bundestagsverwaltung, des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amtes seien noch nicht nach Berlin umgezogen. Auch gebe es eine große Anzahl von Pendlern, die erst mit zeitlicher Verzögerung eine familiengerechte Wohnung in Berlin nachfragen.
Lebhafte Nachfrage besteht nach Auskunft der Regierung bei Einfamilienhäusern. So lägen für die mit Ausschreibungsliste November 1999 angebotenen insgesamt 56 zwischenvermieteten Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser 29 Bewerbungen vor.
Dabei sei erkennbar, dass weitere Interessenten von einer konkreten Bewerbung "aus nachvollziehbaren Überlegungen” abgesehen hätten. Aktionen der Zwischenmieter der Häuser im Stadtteil Charlottenburg wie Presseerklärungen, Plakate an den Häusern, Aufrufe im Internet, Demonstrationen und Behinderungen von Besichtigungsterminen potentieller Nachmieter ließen die Bewerber aus dem Kreis der Umzugsbetroffenen überdies zweifeln, ob die Häuser zeitgerecht zur Verfügung stünden.
Nennenswerter Leerstand sei lediglich bei Geschosswohnungen zu verzeichnen. In diesen Fällen verlange der Bund deshalb auch nicht den Auszug der Zwischenmieter.