AUF HARMONISIERUNG DES FOLGERECHTS IM KUNSTHANDEL DRÄNGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, das Folgerecht im Kunsthandel auf der Ebene der Europäischen Union zu harmonisieren. Eine zeitliche Prognose darüber, ob es in absehbarer Zeit eine ausreichende Mehrheit für einen unter deutscher Ratspräsidentschaft vorgelegten Richtlinienvorschlag geben wird, sei allerdings nicht möglich, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2231) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2085).
Bemühungen der finnischen Präsidentschaft, zu einem mehrheitsfähigen Kompromiss zu kommen, würden unterstützt. Die Regierung hat eigenen Angaben zufolge außerdem in zahlreichen Gesprächen mit anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere auch mit Großbritannien, für ihren Standpunkt geworben.
Von der Regierung zitierte Angaben betroffener Kreise zufolge hat die unterschiedliche Rechtslage in der EU im Hinblick auf das Folgerecht dazu geführt, dass Teile des Kunsthandels insbesondere nach Großbritannien in den Londoner Kunstmarkt abgewandert sind. Konkrete Angaben darüber lägen aber nicht vor.