GEBIETSSCHUTZ FÜR WASSERVERSORGER AUFRECHTERHALTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die PDS-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob sie einen Gesetzentwurf einbringen wird, der den im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankerten Gebietsschutz für Wasserversorger aufhebt.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/2314) erläutert die Fraktion, derzeit versorge immer genau ein Wasserversorgungsunternehmen ein Gebiet. Dessen ausschließliche Bewirtschaftung durch ein Unternehmen sei durch Demarkationsverträge zwischen Wasserversorgungsunternehmen und der entsprechenden Kommune geschützt.
Diese weitgehende Deckung von Ressourcengebiet und Versorgungsgebiet ist nach Auffassung der PDS ökologisch wünschenswert, weil es dem Erfordernis einer weitgehenden Regionalisierung der Wasserkreisläufe entspreche.
Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie das Prinzip einer lokalen oder regionalen Wasserbewirtschaftung für wünschenswert hält und ob sie einen Zusammenhang zwischen einer solchen Wasserbewirtschaftung und einem Interesse der Wasserversorger an einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser sieht.
Die Regierung soll die ökologischen Wirkungen einer Aufhebung des Schutzes geschlossener Versorgungsgebiete einschätzen und sagen, ob es technische oder hygienische Grenzen eines vorwiegend auf Durchleitungen beruhenden Wassermarktes gibt.
Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die Behauptung des Bundesverbandes der Gas- und Wasserwirtschaft begründet sei, nach der Deutschland seinen Wassermarkt für europäische Konkurrenten öffnen müsste, während deutsche Wasserversorger nur eingeschränkte oder überhaupt keine Möglichkeiten hätten, Wasser in andere europäische Staaten, vor allem in den durch Exklusivverträge geschützten französischen Markt, zu liefern.