Zweites Gesetz über Zustimmung zur Änderung des Direktwahlaktes vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz über die Zustimmung zur Änderung des Direktwahlakts vorgelegt ( 15/1059). Mit dem Gesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Regelungen des Ratsbeschlusses der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und vom 23. September 2002 geschaffen werden. Danach soll der Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments geändert werden, damit allgemeine unmittelbare Wahlen gemäß den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen stattfinden können. Zugleich sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, für Aspekte, die nicht durch diesen Beschluss geregelt sind, ihre jeweiligen nationalen Vorschriften anzuwenden.
Entsprechend ihren nationalen Besonderheiten sollen laut Ratsbeschluss die EU-Mitgliedstaaten für die Wahl des Europäischen Parlaments Wahlkreise einrichten können oder ihre Wahlgebiete auf andere Weise unterteilen, ohne dass das Verhältniswahlsystem in Frage gestellt wird. Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle festlegen, die jedoch landesweit nicht mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen betragen darf. Der Deutsche Bundestag sei durch die Bundesregierung entsprechend dem Gesetz unterrichtet worden. Die zur Gesetzesvorlage vom Parlament zum Ausdruck gebrachte Haltung sei von der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rat berücksichtigt worden. Der Ratsbeschluss stehe damit im Einklang, heißt es in der Denkschrift zum Gesetzentwurf.