hib-Meldung
232/2007
Datum: 17.09.2007
heute im Bundestag - 17.09.2007
Experten befürworten registergestützten Zensus
16/5525) am Montagnachmittag deutlich. Dabei
soll die Volkszählung erstmals nicht mehr im Wege einer
Befragung, sondern "registergestützt" stattfinden. Dafür
sollen Melde- und andere Verwaltungsregister ausgewertet und
Befragungen nur noch ergänzend durchgeführt werden.
Voraussetzung dafür ist ein Anschriften- und
Gebäuderegister, für dessen Aufbau es bislang noch keine
gesetzliche Grundlage gibt. Sabine Bechtold vom Statistischen
Bundesamt in Wiesbaden unterstrich, neue Daten seien notwendig, da
die aktuellen Bevölkerungszahlen auf einer Volkszählung
1987 in den alten Bundesländern und der Auszählung der
DDR-Register von 1990 basierten. "Wenn die Daten über eine so
lange Zeit fortgeschrieben werden, ist es klar, dass sich Fehler
einschleichen." Da mehr als 50 Gesetze auf den
Bevölkerungszahlen basierten - so etwa Regelungen zum
Finanzausgleich, zur Festlegung der Wahlkreise oder der
Bundesratssitze - müsse man nun dringend "zuverlässige
Bevölkerungs- und Strukturdaten" erheben. Dem schloss sich
Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt
Stuttgart, an. Gerade die Städte und Gemeinden seien in ihrer
praktischen Arbeit auf verlässliche Daten "bis zur Ebene von
Straße und Hausnummer" angewiesen, gerade wenn es um
Stadtplanung ginge. Schwarz plädierte dafür,
zusätzlich zu den geplanten Daten - unter anderem
Staatsangehörigkeit, Familienstand, Anschrift, Geschlecht und
Geburtsort - weitere zu erheben. Von Interesse seien etwa auch
Angaben zum höchsten Bildungsabschluss und zum
Bruttoeinkommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz,
Peter Schaar, erklärte, aus seiner Sicht bestünden gegen
die derzeit zur Erhebung vorgesehen Daten keine
verfassungsrechtlichen Einwände. Dabei werde nicht
unverhältnismäßig in die informationelle
Selbstbestimmung eingegriffen. Man müsse allerdings bei der
Verwendung georeferentieller Daten (für den Zensus 2011 sollen
erstmals Gebäudekoordinaten erhoben werden) darauf achten,
dass diese "nicht adressscharf gestaltet" und keinesfalls
zusammengefasst werden. Sabine Bechtold und der Präsident des
Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, Manfred Scherschinski,
mahnten die Abgeordneten zur Eile: Man sei bereits im zeitlichen
Verzug. Spätestens ab 2008 müssten die Daten von den
Melderegistern an die Statistischen Landesämter
"fließen", dafür benötige man eine gesetzliche
Grundlage. "Wir müssen jetzt mit der Arbeit anfangen", so
Scherschinsiki.
Berlin: (hib/SUK) Die Pläne der Bundesregierung, 2011 erstmals
einen registergestützten Zensus durchzuführen,
stoßen bei Experten auf Zustimmung. Dies wurde bei einer
Anhörung des Innenausschusses zu einem entsprechenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_232/02