hib-Meldung
033/2008
Datum: 06.02.2008
heute im Bundestag - 06.02.2008
FDP nimmt Anwendung der "Funktionsverlagerung" in den Blick
16/7879) die mit der Unternehmensteuerreform
neu geregelte Besteuerung der so genannten "Funktionsverlagerung"
auf. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, so die Fraktion, die
Besteuerung in Deutschland geschaffener Werte sicherzustellen, wenn
"immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile" ins Ausland
verlagert werden. Dies solle im internationalen Vergleich
wettbewerbsneutral geschehen und sich an international
üblichen Maßstäben orientieren. Dem
Bundesfinanzministerium werde im Gesetz die Ermächtigung
eingeräumt, per Rechtsverordnung Einzelheiten zur Anwendung
des Fremdvergleichsgrundsatzes zu bestimmen. In diesem Zusammenhang
wollen die Abgeordneten wissen, ob die gesetzlichen Vorschriften
zur Funktionsverlagerung nicht angewendet werden können, so
lange die Verordnung nicht vorliegt, was nach ihrer Auffassung eine
"erhebliche Rechtsunsicherheit" bedeutet. Die Regierung soll sagen,
wie sich ein Unternehmen verhalten soll, das Investitionen plant,
die möglicherweise von den Vorschriften zur
Funktionsverlagerung betroffen sind. Ebenso soll die Regierung
darlegen, ob eine "Verlagerung" einer Funktion vom Inland ins
Ausland voraussetzt, dass diese Funktion im Inland existiert.
Schließlich soll sie auch sagen, welche OECD-Mitgliedstaaten
Funktionsverlagerungen in gleicher oder ähnlicher Form wie
Deutschland besteuern.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion greift in einer Kleinen Anfrage
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_033/07