Im Bundestag notiert: Jugendstrafrecht
Berlin: (hib/BOB) Vor schwerstkriminellen Jugendlichen muss die Gesellschaft geschützt werden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7991) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/7832). Zugleich unterstreicht sie, die Notwendigkeit, "engagiert" präventiv tätig zu
werden. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass im Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt werden soll. Dies sei inzwischen auf dem parlamentarischen Weg ( 16/6562). Weiteren Änderungsbedarf sieht die Regierung bisher nicht.