Verkehr und Bau/Antwort
Berlin: (hib/COL) Laut der Rahmenvereinbarung der Bundesregierung
mit der Deutschen Bahn AG vom August 1996 entspreche die
Eingliederung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften der Deutschen
Bahn AG beim Bundeseisenbahnvermögen dem Willen des
Gesetzgebers, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
16/8043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/7949). Im Weiteren teilt die Regierung mit,
dass Anteile der Deutschen Bahn AG an der Immobilientochter Aurelis
Real Estate GmbH & Co. KG und der Aurelis Management GmbH
zugunsten des Kerngeschäftes verkauft worden sind.