Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit fünf Staaten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen mit fünf Staaten vorgelegt. Im Einzelnen sind dies die Verträge vom 30. Mai 2007 mit dem Sultanat Oman (16/8255), vom 5. Februar 2007 mit dem Königreich Bahrain ( 16/8254), vom 1. August 2006 mit Madagaskar ( 16/8252), vom 8. November 2006 mit Guinea ( 16/8253) und vom 8. September 2006 mit Trinidad und Tobago ( 16/8251). Mit den Abkommen werden Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert, vor allem durch die Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, durch die Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, durch Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht im Enteignungsfall sowie durch Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit.