"Entscheidungen müssen bei Grundrechtverletzung abgelehnt werden können"
Berlin: (hib/BOB) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Fragen von Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten sind nach Auffassung der FDP-Fraktion bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz weiterhin abzulehnen. Die Liberalen fordern deshalb die Bundesregierung auf, sie solle bei den Verhandlungen im Europäischen Rat darauf hinwirken, dass dieses Recht erhalten bleibt, heißt es in einem Antrag ( 16/8377). Es müsse den deutschen Justizbehörden das Instrumentarium an die Hand gegeben werden, bei einer Verletzung der Grundrechte des Grundgesetzes ausländische Entscheidung nicht anerkennen und vollstrecken zu müssen. Hintergrund dieser Initiative ist ein am 11. Januar dieses Jahres vorgelegter Vorschlag der Europäischen Kommission, der vorsieht, einer Vollstreckung in solchen Angelegenheit nicht mehr den Verstoß gegen den "innerstaatlichen ordre public" entgegenhalten zu können.