3 Millionen DM mehr für den Bau des Bundesgerichtshofes(hh) Insgesamt 3,5 Millionen DM soll der Bundesgerichtshof für die Beschleunigung des Bauvorhabens in Berlin erhalten. Dafür hat sich am 29. September einvernehmlich der Haushaltsausschuss bei den Beratungen des Einzelplanes des Justizministeriums (Einzelplan 07) ausgesprochen. Damit sollen dafür 3 Millionen DM mehr eingestellt werden, als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Nicht durchsetzen konnte sich die Oppositionsfraktion von CDU/CSU mit ihrem Antrag, die Gebühren, die das Deutsche Patent und Markenamt in München im kommenden Jahr einnehmen soll, um 48 Millionen DM auf 350 Millionen DM zu senken. Nach Ansicht der Oppositionspolitiker würde die Gebührenpolitik des Patentamtes dazu führen, dass innovative Erfindungen nur schwer umgesetzt werden könnten. Für den Antrag der Union stimmte die gesamte Opposition, während die Koalition es bei den Einnahmen von 398 Millionen DM belassen will. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses sollen insgesamt die Ausgaben des Justizministeriums im kommenden Jahr 693,63 Millionen DM betragen. Das sind 14,6 Millionen DM weniger, als im Regierungsentwurf (708,22 Millionen DM) vorgesehen. Ohne Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf passierte ebenfalls am 29. September der Etat des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19) den Haushaltsausschuss. Danach sollen dem Gericht im kommenden Jahr 26,56 Millionen DM zur Verfügung stehen. |