GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG DMarkBargeld innerhalb von zwei Monaten in Euro tauschen(fi) Die DMark soll zum Jahreswechsel 2001/2002 als gesetzliches Zahlungsmittel durch den Euro abgelöst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des EuroBargeldes ( 14/1673) vorgelegt, den der Bundestag am 7. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwies. Damit soll der parallele Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel vermieden und die Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern durch die Einführung des EuroBargeldes gering gehalten werden. Die EGVerordnung über die Einführung des Euro lässt die Möglichkeit zu, den maximal sechsmonatigen Zeitraum des Parallelumlaufs von altem und neuem Bargeld durch nationale Rechtsvorschriften zu verkürzen. Der Entwurf berücksichtigt die im Oktober 1998 erzielte Einigung zwischen den Verbänden der Automatenwirtschaft, der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen über eine "modifizierte Stichtagsregelung" zur Einführung des EuroBargelds. Danach stellen die Verbände sicher, dass das DMBargeld für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiter verwendet werden kann. Nach der vorgesehenen Regelung tauscht die Deutsche Bundesbank das DMBargeld ab 1. Januar 2002 in Euro um. Auch nach Beginn des EuroBargeldumlaufs bleibt das Recht zur Ausgabe von Münzen in der Verantwortung der EUMitgliedstaaten. Um Missbrauch mit gefälschtem DMBargeld in der Übergangsphase zu unterbinden, ist vorgesehen, das bisher für Geldfälschungsdelikte geltende Strafniveau für DMBargeld zu übernehmen und die Strafverfolgung ohne Einschränkung sicherzustellen. Der Bund wird zudem ermächtigt, auf Euro lautende Sammlermünzen auszugeben. Die deutschen EuroGedenkmünzen sollen im Inland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Münzstätten der Länder mit einer bestimmten Einnahmenhöhe rechnen können müssen. Daher sollte an einem bestimmten Verteilungsschlüssel für die Prägung von Münzen zwischen den Münzstätten festgehalten werden. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. Es sei davon auszugehen, dass alle fünf deutschen Prägestätten mindestens die nächsten vier bis fünf Jahre voll ausgelastet seien. |