ANHÖRUNG ZUM STEUERBEREINIGUNGSGESETZ Experten gegen Besteuerung von Kapitallebensversicherungen(fi) Mit überwiegender Ablehnung haben Sachverständige auf die geplante Besteuerung der kapitalbildenden Lebensversicherung reagiert. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu den gleichlautenden Entwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1513) sowie der Bundesregierung ( 14/1655) für ein Steuerbereinigungsgesetz 1999 erklärten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft am 6. Oktober, dies sei ein Schritt in die "falsche Richtung". Die Deutsche SteuerGewerkschaft plädierte dafür, die vorgesehene Änderung aus dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 herauszunehmen und zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung abzuwarten.Das IfoInstitut für Wirtschaftsforschung begrüßte dagegen das Vorhaben der Koalition, weil dadurch ein Wettbewerbsvorteil der Lebensversicherung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge weitgehend beseitigt werde. Das Institut plädiert dennoch dafür, die langfristige Lebensversicherung wenigstens teilweise noch aufrechtzuerhalten. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 6. Oktober an den Finanzausschuss überwiesen, der die Beratung einen Tag später aufnahm. Am 6. Oktober plädierte auch der mitberatende Sozialausschuss für eine stärkere Förderung des Ehrenamtes in dem Gesetz. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder einer vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, aus einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sollten bis zu 3.600 DM jährlich von der Steuer und Sozialversicherungspflicht befreit werden. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ( 14/1720) betont die Regierung, die Besteuerung von im Inland tätigen ausländischen Werkvertragspartnern, etwa bei Bauleistungen, müsse sichergestellt werden. Deutschland habe zum 1. April 1999 eine Regelung eingeführt, wonach der Steuerbetrug durch eine Abzugssteuer auf Vergütungen an ausländische Werkvertragspartner bekämpft wird. Diese Regelung soll jedoch aufgrund von Bedenken mehrerer EUMitgliedstaaten und der Europäischen Kommission rückwirkend aufgehoben werden. Nach Aufhebung dieser Vorschrift stelle sich das Problem der gleichmäßigen Besteuerung wieder in voller Schärfe, so die Regierung. Nach ihrer Auffassung muss es durch ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU und möglichst auch mit anderen Nachbarstaaten gelöst werden. Die Regierung kann sich als Lösung vorstellen, dass in allen EUMitgliedstaaten ein Steuerabzug mit niedrigem Steuersatz eingeführt wird. Die Mitgliedstaaten seien berechtigt, eine Quellenbesteuerung für grenzüberschreitende Werkleistungen einzuführen, um damit ihren Steueranspruch gegenüber den ausländischen Werkunternehmen zu sichern. Die Besteuerung der im Inland tätig werdenden ausländischen Werkvertragspartner könnte nach Meinung der Regierung zusätzlich durch einen Informationsaustausch der Steuerverwaltungen gewährleistet werden. Der Bundesrat hatte die ersatzlose Aufhebung der Abzugsbesteuerung als fragwürdig erachtet und betont, die deutsche Bauwirtschaft habe sich für deren Beibehaltung ausgesprochen. Die Bundesregierung solle daher in der EU auf eine gleichmäßige Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen hinwirken. |