Bei Charta der Grundrechte auch an Parlamente denken(eu) Dem Europäischen Parlament (EP) und den nationalen Gesetzgebungsorganen soll nach Ansicht des Europaausschusses eine hervorgehobene Bedeutung bei der Ausarbeitung einer Charta der Grundrechte in der Europäischen Union zukommen. Bei der Zusammensetzung und dem Arbeitsverfahren dieses Gremiums müsse dies berücksichtigt werden, beschlossen die Fachpolitiker einmütig am 29. September. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. hatten dazu im Vorfeld eines Gipfeltreffens der EUStaats und Regierungschefs am 15. und 16. Oktober im finnischen Tampere eine Initiative eingebracht. Nach dem Willen des Europaausschusses sollte ferner die Anzahl der Mitglieder des EP in diesem Gremium der Anzahl der Beauftragten der Staats und Regierungschefs (also 15) entsprechen. Von den nationalen Gesetzgebungsorganen sollten insgesamt 30 Mitglieder, zwei pro Mitgliedsland, in das Gremium entsandt werden, um bei Staaten mit einem Zweikammersystem die Entsendung eines Vertreters pro Gesetzgebungskammer zu ermöglichen. Die Europapolitiker plädierten ferner dafür, international tätigen Menschen und Bürgerrechtsorganisationen zu ermöglichen, den Prozess der Ausarbeitung der Grundrechtscharta kontinuierlich zu begleiten. Auch auf diese Weise könnte eine größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz der Arbeit des Gremiums gewährleistet werden. |