UNIONSINITIATIVE IM AUSSCHUSS FÜR ARBEIT UND SOZIALES Migrationsbericht abgelehnt(in) Mit ihrem Anliegen, der zukünftige jährliche Migrationsbericht der Bundesregierung solle neben allgemeinen Zu und Abwanderungsstatistiken insbesondere eine differenzierte Aufstellung über die Folgen der Zu und Abwanderung für die Sozialversicherungssysteme, namentlich die Renten, Kranken, Pflege Arbeitslosenversicherung sowie die Sozialhilfe enthalten, hat sich die CDU/CSU nicht durchsetzen können. Am 6. Oktober lehnte der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung einen Entschließungsantrag der Union zu dem Koalitionsantrag über einen Migrationsbericht ( 14/1550) mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS ab. Federführend ist der Innenausschuss. Die Unionsabgeordneten argumentierten, die Rolle der Zu und Abwanderung in den Sozialversicherungssystemen werde zwar ständig diskutiert, statistisch aber kaum erfasst. Einerseits werde beispielsweise bei der Rentenversicherung oft argumentiert, dass es ohne die Zuwanderung finanziell noch schlechter stünde, andererseits gebe es kaum statistische Erhebungen darüber, wie genau denn die Auswirkungen der Zu und Abwanderungen auf die gesetzliche Rentenversicherung sind. Die Erhebung von Daten für den Bereich der Sozialversicherung sei aber von "entscheidender Bedeutung". Durch eine sichere Datenlage über die Auswirkungen der Zu und Abwanderung auf die Sozialversicherungssysteme werde ein Beitrag geleistet zur "Entscheidungsfindung bei den anstehenden Reformen im Sozialversicherungsbereich". Nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen soll der jährlich von der Bundesregierung vorzulegende Migrationsbericht unter anderem informieren über Zu und Fortzug von Deutschen und Ausländern, die Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden Flüchtlinge (Asylberechtigte, Konventions und Kontingentflüchtlinge, heimatlose Ausländer, Asylbewerber und Defacto Flüchtlinge), den Zuzug von Aussiedlern sowie die Anzahl der Werkvertrags, Gast und Saisonarbeitnehmer sowie der Grenzgänger. |