PDS will Existenzminimum "realitätsnah" ermittelt haben
(fi) Für eine "realitätsnahe Ermittlung" des Existenzminimums tritt die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/6444) ein, den der Bundestag am 28. Juni zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Ausgangspunkt der Berechnung sollten nicht die realen Regelsätze in diesem Jahr sein, sondern das Regelsatzniveau, das sich in Anpassung an die seit 1993 gestiegenen Lebenshaltungskosten ergeben hätte.
Bei der Berechnung des Existenzminimums müssten darüber hinaus der höhere Regelsatz und die Mehrbedarfszuschläge für Kinder allein Erziehender, für über 65-Jährige, für Behinderte und Kranke angemessen berücksichtigt werden, so die Fraktion. Auch seien Aufwendungen für die Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Bei den Kosten für Unterkunft sollten die durchschnittlichen Mieten aller Wohnungen der Empfänger von Tabellen- und pauschaliertem Wohngeld zu Grunde gelegt werden.
Die Regierung wird aufgefordert, einen Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern im Jahr 2003 vorzulegen. Darin sei auszuweisen, wie hoch in verschiedenen Einkommensgruppen der Anteil des Kindergeldes ist, der auf die Steuerfreistellung des Existenzminimums entfällt, und in welcher Höhe das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt.