Entwicklungszusammenarbeit. Deutschland soll die Entwicklungszusammenarbeit mit so genannten Schwellenländern umgestalten. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/5329). Dabei sei die Armutsbekämpfung in Schwellenländern, darunter versteht man ein wirtschaftlich relativ fortgeschrittenes Entwicklungsland, weiterhin als ein wichtiges Thema zu sehen. Allerdings sollten Schwellenländer auch eigene Ressourcen zur Armutsbekämpfung bereitzustellen und die Rahmenbedingung bei der Armutsbekämpfung verbessern.
Die Union führt aus, es habe sich eine Gruppe stärker entwickelter Länder herausgebildet, die wirtschaftlich erfolgreich seien und deren außenpolitische Bedeutung stetig zunehme. Dieser Gruppe gehörten etwa China, Indien, Südafrika und Brasilien an. Dies habe die Frage aufgeworfen, ob die beachtlichen wirtschaftlichen Erfolge zur Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwellenländern führen sollten. Dann könnten die frei werdenden Ressourcen den ärmsten Entwicklungsländern besser zugute kommen.
Bei einer "differenzierten Betrachtung" werde aber ebenso schnell deutlich, dass in diesen Ländern weiterhin auch eine große Zahl von Armen lebt. Die Konzeption der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit dürfe daher nicht nach einem "allgemeingültigen Strickmuster" erfolgen, sondern müsse "maßgeschneidert" an die spezifische Situation der Schwellenländer angepasst werden. Es müsse im gemeinsamen Interesse sein, dass die Schwellenländer stabil bleiben, sich unter Lösung ihrer sozialen Probleme weiterentwi-ckeln und "reibungslos" in den globalisierten Markt integriert werden könnten. Bei der Armutsbekämpfung seien die Schwellenländer allerdings in die Pflicht zu nehmen.
Zudem verlangt die Unionsfraktion, dass strategische Partnerschaften zur Lösung gemeinsamer Probleme angebahnt und gemeinsame Strategien zur Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer erarbeitet werden. Dabei müsse die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts koordiniert auf Grundlage gemeinsam abgestimmter Länderstrategien erfolgen.
Die Wirksamkeit der deutschen Zusammenarbeit sei unter anderem durch eine verstärkt sektorale und regionale Konzentration (beispielsweise auf Ebene der Bundesstaaten in Indien und Brasilien) zu erhöhen. Die Vergabe von Zuschüssen dürfe nur im Ausnahmefall erfolgen und nur für Kooperationsfelder, an denen auch Deutschland ein hohes Interesse hat.