Alle drei Oppositionsanträge, die eine bessere Bekämpfung von Zwangsheiraten zum Ziel hatten, scheiterten am 7. März im Familienausschuss am Widerspruch von CDU/CSU und SPD. Zentrale Forderung der Initiativen war es, die mit Zwangsverheiratung verbundene Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksamer zu bekämpfen, als es allein durch die eingeführten Strafrechtsänderung möglich ist. Vor allem die erlöschende Aufenthaltsberechtigung nach sechs Monaten Abwesenheit sollte erweitert werden, um im Ausland zwangsverheirateten Frauen und Mädchen überhaupt eine Möglichkeit zu geben, sich nach deutschem Recht wehren zu können. Aufgeführt war in allen Initiativen zudem die Forderung, den Schutz auch vor Angehörigen und Freunden des "Zwangsehepartners" auszuweiten, der laut Experten durch Frauenhäuser nicht zu gewährleisten sei.
Die FDP wollte in ihrer Initiative ( 16/1156 ) vor allem "flankierende Maßnahmen für Betroffene" erreichen, die Linke hatte in ihrem Antrag ( 16/1564 ) mehr Prävention gefordert, um die Menschenfeindlichkeit patriarchalischer Gewalt gegen Frauen nicht als Problematik im Migrantenbereich zu "isolieren". Außerdem sollten die Möglichkeit zur Nebenklage erweitert und das Strafrecht verschärft werden. Als "Skandal" bezeichneten es die Grünen, statt einer in Aussicht gestellten gemeinsamen Initiative der Fraktionen den bereits seit 2005 vorliegenden Antrag ( 16/61 ) abzuweisen. Statt die Voraussetzungen zu verbessern, gebe es eine Verschlechterung. Es sei "unglaublich", in Deutschland aufgewachsenen jungen Frauen nach Verstreichen der sechsmonatigen Rückkehroption ihr Recht zu verwehren, der sexuellen und häuslichen Gewalt einer Zwangsheirat zu entgehen. "Geradezu zynisch" sei die Forderung von Union und SPD nach Deutschkenntnissen zur Inanspruchnahme geltenden Rechts.
Die SPD bedauerte, ablehnen zu müssen, ohne derzeit eine Alternative zu bieten. Es werde aber ein Katalog von Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zudem müsse zunächst evaluiert werden, was mit den Strafrechtsänderungen erreicht worden sei. Die Union betonte, bei aller Sympathie für den FDP-Vorschlag liege die Kompetenz zum Aufenthaltsrecht bei der Innenpolitik. Außerdem könnten Verbesserungen nur gemeinsam mit Ländern und Kommunen erreicht werden.