Die Einbürgerungsurkunde kommt mit der Post und das war es dann. Damit, so kritisieren die Befürworter einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, werde man der "konstitutiven Bedeutung" der Entscheidung nicht gerecht. Sie schlagen einen feierlichen Rahmen bei der Überreichung der Urkunde und die Ablegung eines Eides oder feierlichen Bekenntnisses.
Doch damit nicht genug. Man verlange von Einbürgerungswilligen, so erläuterte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) am 9. März vor der Länderkammer, die Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteordnung. Dazu gehörten auch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache ebenso wie der Besuch eines Einbürgerungskurses. Darin seien sich die Innenminister einig. Bedauerlicherweise bleibe der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hinter diesen Beschlüssen zurück.
Baden-Württembergs Minister Wolfgang Reinhart betonte die enger gezogenen Grenzen für straffällig gewordene Ausländer. Zukünftig solle derjenige nicht eingebürgert werden, der zu Strafen von 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Haft verurteilt ist. Bei einem derartigen Strafmaß könne von einer gelungenen Integration keine Rede sein. Bisher galten 180 Tagessätze und 6 Monate als Grenze. Die Einbürgerung, so stellte Reinhart klar, müsse aber den erfolgreichen Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses darstellen.