Die Bundesregierung soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften einen Dialog über Korruptionsbekämpfung aufnehmen. Ziel müsse eine umfassende Selbstverpflichtung der Wirtschaft sein, heißt es in einem Antrag ( 16/4459 ). Darüber hinaus wird verlangt, dass die Regierung ein Gesetz über die Einrichtung eines bundesweiten Registers über korrupte Unternehmen vorlegt.
Zudem solle das Aktiengesetz so geändert werden, dass ein direkter Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat nicht mehr möglich ist, weil dadurch "Filz und Korruption" gefördert würden. Ferner sollten Vorschläge zum arbeitsrechtlichen Schutz so genannter Hinweisgeber in den Unternehmen vorgelegt werden. Schließlich empfiehlt die Fraktion, in den Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften und zentrale polizeiliche Ermittlungsstellen einzurichten, die sich mit Korruption befassen.
Die Unternehmen sollten eine betriebliche Kultur entwickeln, mit der Hinweisgeber nicht länger als Nestbeschmutzer diffamiert werden, heißt es in dem Antrag weiter. Unabhängige Ombudsstellen könnten es den Beschäftigten erleichtern, ihnen bekannt gewordene Korruptionsfälle vertraulich anzuzeigen. Eine Politik, die meine, sie müsste Konzerne fit machen für den Weltmarkt, in- dem sie ihnen Vorteile auf dem Heimatmarkt gewährt, sei anfällig für Korruption, schreibt die Fraktion. Sie hält ein Korruptionsregister für erforderlich, um korrupte Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen zu können.