Glossar
Verbindung, Listen-
Die in den Bundesländern aufgestellten
Landeslisten einer Partei galten bis zur Bundestagswahl 1972 als
eigenständige Listen, die bei der Sitzverteilung getrennt berücksichtigt
wurden, es sei denn, damals wurde erklärt, dass sie verbunden
waren.
Heute sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass alle Landeslisten einer Partei bei der Sitzverteilung als verbunden anzusehen sind, wenn nichts anderes erklärt worden ist.
Verbundene Listen werden bei der Sitzverteilung gegenüber den anderen wie eine Liste behandelt. Die auf diese "verbundene" Liste entfallenden Sitze werden auf die einzelnen Landeslisten ebenfalls nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren weiterverteilt.
Je nachdem, ob Landeslisten verbunden sind oder nicht, können sich kleinere Verschiebungen bei der Sitzverteilung ergeben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/listen_verbindung