Zeugenvernehmungen
Zeuge: BKA für Verhaftung Zammars nicht verantwortlich
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Aussage des BKA-Mitarbeiters Paul Kröschel im Oktober 2001 die Reiseplanung Mohammed Haydar Zammars an marokkanische Behörden nicht in der Absicht übermittelt, dessen Festnahme in diesem Land samt Transport in ein syrisches Gefängnis durch die CIA zu ermöglichen.
Keine Kenntnis von rechtswidrigem Vorgehen der CIA
Vor dem Untersuchungsausschuss widersprach der Zeuge zum Auftakt der Sitzung auch dem Vorwurf, das BKA habe durch die Weitergabe der Reisedaten über die BKA-Verbindungsleute vor Ort die Verhaftung des der Unterstützung terroristischer Aktivitäten verdächtigen Deutsch-Syrers fahrlässig in Kauf genommen. Er habe von den Verschleppungsaktionen und den illegalen Verhörmethoden der CIA erst Ende 2002 erfahren, erklärte Kröschel, der nach den Anschlägen von New York am 11. September 2001 seit Oktober jenes Jahres die BKA-Ermittlungen im Hamburg leitete. Zum Zeitpunkt der Flugreise Zammars nach Marokko Ende Oktober 2001 habe man beim BKA vom rechtswidrigen Vorgehen der CIA nichts wissen können.
Hintergrund Mohammed Haydar Zammar
Der Deutsch-Syrer sitzt seit seiner Festnahme in Marokko, von
der das BKA laut Kröschel erst im Laufe des Dezembers 2001
Kenntnis erhielt, in einem als Folterknast geltenden syrischen
Gefängnis ein. In Damaskus wurde er im Februar 2007 unter
anderem wegen Mitgliedschaft in der Moslembruderschaft zu
zwölf Jahren Haft verurteilt.
Verdacht auf Kontakt zu "Hamburger Terrorzelle"
Wie der Zeuge ausführte, wurde gegen
Zammar, der Kontakt zu der in die Attentate von
New York verwickelten "Hamburger Terrorzelle" unterhalten haben
soll, Mitte Oktober 2001 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die
Verdachtsmomente hätten jedoch nicht für einen Haftbefehl
ausgereicht. Auch hätte man eine Festnahme des Deutsch-Syrers
zur Verhinderung der Reise nach Marokko nicht rechtfertigen
können. Wie Kröschel sagte, wurden bei
vorherigen Auslandsreisen, die Zammar nach dem 11.
September 2001 etwa in die Türkei antrat, keine Daten an
ausländische Stellen übermittelt.
Zammar jahrelang observiert
Nach den Erklärungen des BKA-Mitarbeiters wurden gegen den
Deutsch-Syrer, der bereits seit Jahren unter geheimdienstlicher
Beobachtung stand, im Oktober 2001 im Auftrag der
Bundesanwaltschaft umfassende Observationen eingeleitet, zu denen
auch das Abhören von Telefonaten gehörte. Der Zeuge
betonte, dass aus Sicht des BKA bereits 1999 in Hamburg eine in die
Anschlagsplanungen von New
York involvierte "Terrorzelle" existierte. Damit widersprach
Kröschel einer vom FDP-Abgeordneten
Max Stadler zitierten Einschätzung des
Verfassungsschutz-Präsidenten Heinz Fromm,
wonach die Attentate vom 11. September 2001 in Afghanistan geplant
worden seien.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.
Zeugenvernehmungen von:
- Herr Paul Kröschel, Bundeskriminalamt
- Herr Dirk Schmanke, Bundeskriminalamt
- Herr Walter Taube, Bundeskriminalamt
- Frau Rechtsanwältin Gül Pinar
Zeit: Donnerstag, 8. November 2007, 9.30
Uhr
Ort: Europasaal, Paul-Löbe-Haus, Saal
4.900
Anmeldung erforderlich!
Auf der Tribüne des Europasaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Um eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) wird gebeten. Wir bitten um Verständnis, dass bei Platzmangel pro Redaktion nur ein Platz besetzt werden kann. Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden ebenfalls um Anmeldung gebeten (Fax 030 227 36192). Bitte melden Sie auch den Bedarf an Aufsageplätzen an.
Für Tonmitschnitte von Stellungnahmen der Abgeordneten im Foyer steht eine Splitbox zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, das heißt dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.