Medizinprodukte und Gesundheitsreformänderungen
In einer öffentlichen Anhörung hat der Gesundheitsausschuss die Pläne der Bundesregierung unter die Lupe genommen, Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf des Verfalldatums einzusetzen. Gehört wurden die Experten am Mittwoch, dem 28. März 2007. Auf der Tagesordnung standen zudem mehrere Änderungsanträge zur Gesundheitsreform, die die Koalition im so genannten Omnibusverfahren an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften ( 16/4455) angehängt hatet.
In dem Gesetzentwurf verweist die Regierung auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese Nadeln nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden könnten, solle dies künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden. Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind, heißt es. Schon bisher habe die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch für die Abgabe an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung.
Eine weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) betrifft die Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von In-Vitro-Diagnostika. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Sachverständigenliste
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- Bundesärztekammer, Berlin
- Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, München
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V., Düsseldorf
- Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., Bonn
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Berlin
- Bundesverband Medizintechnologie e.V., Berlin
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Berlin
- Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V., Berlin
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., Gießen
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin
- Deutscher Behindertenrat c/o Sozialverband Deutschland (SoVD), Berlin
- Deutscher Generikaverband e.V., Berlin
- Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS), Berlin
- Deutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat, Berlin
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg
- DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen GmbH, Frankfurt/M.
- IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Berlin
- Knappschaft, Bochum
- Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., Essen
- Pro Generika e.V., Berlin
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Verband der Angestellten Krankenkassen e.V./Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
- Verband der Diagnostica-Industrie e.V., Frankfurt/M.
- Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Köln
- Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V., Berlin
- Verband unabhängiger Blutspendedienste e.V., Berlin
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
- ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
e.V.
Fachverband Elektromedizinische Technik-, Frankfurt/M.
Einzelsachverständige
- Dr. Volker Lücker
- Prof. Dr. Wolfgang Vogt