Datenschützer übergibt Bericht
Modernisierung des Datenschutzrechtes notwendig
Peter Schaar bemängelt die starke Einschränkung des Datenschutzes zu Gunsten der Inneren Sicherheit und fordert: „Der Staat muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter seinen Schutz stellen.“ Die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung sowie die neuen Befugnisse für Sicherheitsbehörden seien „bedenklich“.
Das geltende Datenschutzrecht liege weit hinter der technischen Entwicklung zurück. Dabei sei es eine der wichtigsten Aufgabe eines demokratischen Rechtsstaates, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen.
In den vergangenen zwei Jahren befasste sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz unter anderem mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung, mit der Ausweitung der Videoüberwachung und mit dem Kontenabruf durch Finanzämter und andere Behörden. Dringenden Handlungsbedarf sieht Peter Schaar auch beim Einsatz von Radio-Frequency-Identification- (RFID-) Chips, die kontaktlose Identifizierung und Lokalisierung von Gegenständen und Lebewesen ermöglichen.
Kontrolle auf höchster Ebene
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist die unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht.