Rückgabe von NS-Raubkunst
Der Ausschuss für Kultur und Medien machte sich am Mittwoch, dem 28. März 2007 ein Bild vom Umgang mit NS-Raubkunst. Der Ausschuss hatte Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, damit sie über Erfahrungen mit der Restitution von Kunst- und Kulturgütern berichten, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt oder unter dem Druck der Verfolgung verkauft wurden. Grundlage dafür ist die Washingtoner Erklärung, in der sich Deutschland unter anderem verpflichtet hat, solche Kunstwerke zu identifizieren, Unterlagen und Archive der Forschung zu öffnen und die meist jüdischen Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
Die Abgeordneten interessierte, um wie viele Kunstobjekte es geht, wie oft Bilder, Skulpturen oder ähnliche Kunstschätze an die ehemaligen Eigentümer zurückgegeben wurden oder welche anderen fairen und gerechten Lösungen gefunden wurden. Weitere Fragen waren auf die Herkunftsforschung gerichtet. Auch hier wollte das Gremium Stärken und Schwächen der gegenwärtigen Praxis ausloten.
Sachverständigenliste
- Raimund Bartella (Deutscher Städtetag)
- Dr. Michael Franz (Leiter der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg)
- Georg Heuberger (Jewish Claims Conference)
- Prof. Dr. h. c. Klaus-Dieter Lehmann (Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz)
- Prof. Ludwig von Pufendorf (Berlin)
- Dr. Monika Tatzkow (Berlin)
- und weitere Sachverständige