Parlamentarische Sommerpause
Die parlamentarische Sommerpause hat begonnen. Zeit für eine Bilanz: Seit Anfang 2007 hat der Bundestag 82 Gesetze verabschiedet. Seit Beginn der 16. Legislaturperiode im Oktober 2005 sind 414 Gesetzesvorhaben eingebracht worden. 197 neue Gesetze wurden bisher verkündet. Darunter fallen in der ersten Jahreshälfte 2007 zum Beispiel die Unternehmensteuerreform, die Neuregelung des Ausländer- und Asylrechts und Regelungen zum Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Der Bundestag entschied zudem über zahlreiche Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Das Parlament begleitete die deutsche EU-Ratspräsidentschaft mit Konferenzen und Initiativen.
Das parlamentarische erste Halbjahr 2007
EU-Ratspräsidentschaft und Europa-Büro des Bundestages
In den sechs Monaten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fanden neben den europapolitischen Debatten im Plenum verschiedene Konferenzen der Fachausschüsse der Parlamente der EU statt. So kamen die Europaausschüsse (COSAC) im Mai 2007 im Berliner Reichstagsgebäude zusammen. Sieben Ausschüsse des Bundestages veranstalteten Vorsitzendenkonferenzen, bei denen es unter anderem um Finanz-, Verteidigungs- oder Agrarpolitik ging. Zusammen mit dem Europäischen Parlament fanden in Brüssel parlamentarische Treffen statt, bei denen die Lissabon-Strategie und die Zukunft Europas diskutiert wurden. In diese Zeit fiel auch die Eröffnung des neuen Europa-Büros des Bundestages in Brüssel.
Unternehmensteuerreform
Am 25. Mai 2007 haben die Abgeordneten den Weg für eine Unternehmensteuerreform 2008 frei gemacht. Mit der Steuerreform soll die Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften von bisher 39 auf unter 30 Prozent gesenkt werden, damit der Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver wird. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Erträge ins Ausland verlagern und so dem Staat Steuereinnahmen entgehen. Unter anderem wird auch der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
Ausländerrecht neu geregelt
Mit einer Reform des Ausländer- und Asylrechtes hat der Bundestag elf EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und unter anderem das Bleiberecht und den Ehegattennachzug neu geregelt. Das Gesetz, das der Bundestag am 14. Juni 2007 verabschiedete, fordert von Migranten, sich aktiv zu integrieren, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen. Langjährig Geduldete erhalten ein Aufenthaltsrecht, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern sechs Jahre) in Deutschland aufgehalten haben, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen künftig nur nachziehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. Der Gesetzgeber verpflichtet Migranten zu Integrationskursen, bei Nicht-Teilnahme drohen Geldbußen.
Namentliche Abstimmungen über Bundeswehreinsätze
Die Bundeswehr darf zu Einsätzen im Ausland nur mit Zustimmung des Bundestages entsandt werden. Die Abgeordneten prüfen jeden Einsatz der Bundeswehr im Ausland, beraten die Anträge der Bundesregierung zu neuen Missionen oder Verlängerungen in den Ausschüssen und stimmen darüber namentlich ab. So verlängerten die Abgeordneten im ersten Halbjahr die Einsätze im Sudan und im Kosovo und stimmten für Tornado-Aufklärungsflüge in Afghanistan.
Föderalismusreform II
Am 8. März 2007 hat sich die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen konstituiert, um die Reform des Föderalismus fortzusetzen. Die Föderalismuskommission erarbeitet Empfehlungen für eine aufgabengerechte Finanzausstattung und mehr Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften.
Rauchen verboten
In allen Bundeseinrichtungen ist Rauchen ab dem 1. September 2007 verboten. Das hat der Bundestag am 25. Mai 2007 entschieden. Nach dem Gesetz darf in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxen und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt auch für den Bundestag, Bundesrat sowie das Bundespräsidialamt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Das Gesetz verschärft auch den Zugang für Jugendliche zu Zigaretten. Künftig dürfen sie erst mit 18 Jahren Tabakwaren kaufen und öffentlich rauchen.
50 Jahre Wehrbeauftragtengesetz
Der Bundestag blickte im April 2007 auf eine parlamentarische Besonderheit zurück. Vor 50 Jahren am 11. April 1957 haben die Parlamentarier der jungen Bundesrepublik das Wehrbeauftragtengesetz erlassen und mit der Institution des Wehrbeauftragten eine einmalige Kontroll- und Petitionsinstanz geschaffen. Zum Schutz der Grundrechte der Soldaten, zur Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte wird seither ein Wehrbeauftragter berufen. Der aktuelle und zehnte Amtsinhaber ist Reinhold Robbe. Im März 2007 übergab er seinen Bericht 2006 zur Lage der Bundeswehr dem Bundestag.