Bundestag beschließt Wehrsolderhöhung
Am Donnerstag, dem 13. März 2008, berieten die Abgeordneten in Erster Lesung über verschiedene Gesetzentwürfe zum Vertrag von Lissabon. Das Parlament stimmte außerdem über eine Änderung des Wehrsoldgesetzes sowie Anträge der Fraktionen zur EU-Spielzeugrichtlinie und zur Verbraucherpolitik ab.
Bereits vor Beginn der Plenarsitzungen gedachte der Bundestag der ehemaligen Bundestagspräsidentin Annemarie Renger. Die SPD-Politikerin war am 3. März 2008 im Alter von 88 Jahren gestorben.
Kernzeitdebatte: Gesetze zum Lissabon-Vertrag
In Erster Lesung berieten die Parlamentarier am Donnerstag über einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon ( 16/8300) sowie über zwei weitere, von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwürfe (16/8488, 16/8489). Die Fraktion DIE LINKE. fordert zudem in einem Antrag ( 16/7446), den Reformvertrag in allen europäischen Amtssprachen vorzulegen und den Bürgern in gedruckter sowie in elektronischer Form zugänglich zu machen.
Wehrsold erhöhen
Der Bundestag entschied im Anschluss an die Kernzeitdebatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wehrsoldgesetzes ( 16/8188). Vorgesehen ist, den Tagessatz aller Wehrsoldgruppen rückwirkend zum 1. Januar 2008 um zwei Euro zu erhöhen. Während der Lohn von Berufssoldaten in der Vergangenheit angepasst wurde, war die Besoldung von Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden seit 1999 gleich geblieben.
Die FDP-Fraktion forderte in einem eigenen Antrag, die Wehrbesoldung der Grundwehrdienstleistenden unverzüglich um zwei Euro anzuheben ( 16/5970).
Verbraucherpolitik weiterentwickeln
Die Abgeordneten berieten am Donnerstag auch über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der die Bundesregierung auffordert, einen verbraucherpolitischen Bericht vorzulegen.
Zur Abstimmung stand ein weiterer Antrag der Fraktion ( 16/684), der von der Bundesregierung fordert, die 2004 eingeleitete Modernisierung der Verbraucherpolitik fortzuführen und weiterzuentwickeln. Demnach sollen die Informationsrechte der Verbraucher gestärkt und Informationsangebote ausgebaut und finanziell unterstützt werden. Europaweit sollen geltende Gesetze hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln geschaffen und das Vorgehen gegen Belastungen der Nahrung durch Chemikalien, Dioxin oder Pestizide verstärkt werden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte zuvor empfohlen, den Antrag abzulehnen ( 16/8398).
Sicheres Spielzeug gewährleisten
Des Weiteren beriet das Plenum am Donnerstag über zwei Anträge von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ( 16/7837) sowie CDU/CSU und SPD (16/8496). Beide haben zum Ziel, Kinderspielzeug sicherer zu machen, nachdem sich in der Vergangenheit Rückrufaktionen wegen Beanstandungen gehäuft hatten. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern die Bundesregierung daher auf, ein staatlich garantiertes Sicherheitssiegel einzuführen, das zu einer betriebsunabhängigen Kontrolle verpflichtet. Außerdem sollen unsichere Produkte unbefristet zurückgenommen und umstrittene Stoffe wie Weichmacher verboten werden.
Erneuerbare Energien im Ausland nutzen
Am Donnerstag stimmten die Abgeordneten zudem über einen Antrag CDU/CSU und SPD-Fraktion ab ( 16/7489), der zuvor im Auswärtigen Ausschuss beraten worden war ( 16/7910). Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, für die Stromversorgung von Gebäuden des Bundes im Ausland, wie Botschaften, Konsulate, deutschen Schulen und Goethe-Institute, regenerative Energien zu nutzen. Für den Umbau der Gebäude sollen insbesondere das anstehende Sanierungsprogramm für deutsche Vertretungen im Ausland sowie das 120-Millionen-Euro-Programm der Bundesregierung zur energetischen Sanierung von Bundesliegenschaften verwendet werden.
Wettbewerb beleben
In Erster Lesung beriet der Bundestag am Donnerstag einen von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( 16/8405). Dieser zielt darauf ab, den Wettbewerb auf Märkten mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, wie etwa dem Strommarkt, zu fördern. Dazu solle dem Bundeskartellamt die Möglichkeit gegeben werden, marktbeherrschende Unternehmen zum Verkauf oder zumindest zur organisatorischen und rechtlichen Abtrennung von Vermögensteilen zu zwingen, wenn anders kein Wettbewerb zu erreichen ist.
In einem weiteren Antrag fordert die FDP-Fraktion, Entflechtungsregeln sowohl in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen als auch in europäisches Recht zu integrieren ( 16/4065). Der Antrag war zuvor im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beraten und abgelehnt worden ( 16/5946).
E.ON-Netze in öffentliche Hand
Ebenfalls am Donnerstag beschäftigten sich die Abgeordneten mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. ( 16/8494), der vorsieht, das Stromnetz des Energie-Konzerns E.ON in die öffentliche Hand zu übernehmen. Der Stromkonzern hatte im Februar angekündigt, seine Stromnetze zu verkaufen.
Weitere Informationen
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- 16/8300 - Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
- 16/7446 - Antrag DIE LINKE.: Intransparenz beenden - Eine lesbare Fassung des Reformvertrags schaffen
- 16/8188 - Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 16. Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- 16/5970 - Antrag FDP: Unverzügliche Erhöhung des Wehrsoldes
- 16/8398 - Beschlussempfehlung zum Antrag 16/684
- 16/8405 - Gesetzentwurf FDP: Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 16/4065 - Antrag FDP: Mehr Dynamik und mehr Wettbewerb für die deutsche Volkswirtschaft - Entflechtungsregelung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäisches Recht integrieren
- 16/5946 - Beschlussempfehlung zum Antrag 16/4065
- 16/7837 - Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Spielzeugrichtlinie modernisieren und Verbraucherschutz ausbauen
- 16/7489 - Antrag der SPD: Erneuerbare Energien, wie Solarenergie, Geothermie, Wind- und Wasserkraft, für die Energieversorgung deutscher Einrichtungen im Ausland einsetzen - für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- 16/7910 - Beschlussempfehlung zum Antrag 16/7489