FDP will Geschmackmustergesetz an die EU-Regelung angleichen
Berlin: (hib/BES) Nach der geplanten Reform des Geschmackmustergesetzes erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/597). Die Bundesregierung hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, der vom EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz abweicht, schreiben die Abgeordneten. Während die EG-Verordnung eine Ausnahmeregelung vorsehe, wonach kein Geschmacksmusterschutz für Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses bestehe, die die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses ermöglichen und ihm sein ursprüngliches Erscheinungsbild wieder verleihen, verzichte der Entwurf der Regierung bisher darauf, heißt es. Die Ausnahmeregelung, die vor allem für den Automobilmarkt von Bedeutung sei, ermögliche auch anderen als den Automobilherstellern die Produktion und den Vertrieb von Ersatzteilen. In diesem Zusammenhang wollen die Parlamentarier wissen, ob die Regierung eine Ausnahmeregelung für Ersatzteile vorsieht, und wenn nicht, wieso sie darauf verzichtet oder die Möglichkeit einer Harmonisierung des deutschen Rechts mit der EU-Verordnung nicht nutzt. Falls die Regierung keine Ausnahmeregelung vorsieht, wollen die Abgeodneten erfahren, wieso die Exekutive keine faktische Monopolstellung der Automobilindustrie auf dem Ersatzteilemarkt befürchtet, und was sie tut, um ein solches Monopol und die sich daraus ergebenden negativen Folgen für den Markt zu verhindern.