Investitionsabkommen mit Thailand, Iran und Brunei Darussalam ratifizieren
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu den Abkommen mit Thailand ( 15/1054), dem Iran ( 15/1055) und Brunei Darussalam ( 15/1057) über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vorgelegt. Die Verträge mit Thailand und dem Iran stammen aus dem vergangenen Jahr, das Abkommen mit dem ostasiatischen Brunei Darussalam stammt aus dem Jahre 1998. Die Abkommen dienen der völkerrechtlichen Absicherung von Direktinvestitionen, vor allem durch die Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, der Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, des Eigentumsschutzes und der Entschädigungspflicht im Falle von Enteignung sowie der Rechtsweggarantie und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.