Öffentliche Anhörungen zu den Hartz-Gesetzentwürfen
Berlin: (hib/VOM) Die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein drittes ( 15/1515) und viertes ( 15/1516) Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III" und "Hartz IV") sind Gegenstand von zwei öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, die beide nacheinander am Mittwoch, dem 8. Oktober, stattfinden. In der ersten Anhörung geht es von 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr um Hartz III sowie einen Antrag der FDP zur Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit ( 15/1576). Im ersten Teil dieser Anhörung geht es um Aussagen der Sozialpartner, der Sozialversicherungsträger und der Verbände zum geplanten Umbau der Bundesanstalt für Arbeit. In der zweiten Hälfte werden sich wissenschaftliche Institute und Einzelsachverständige dazu äußern. Weitere Themen dieser Anhörung sind die Vereinfachung des Leistungsrechts sowie Fragen der Arbeitsmarktpolitik und der Altersteilzeit sowie des Vorruhestands. Die zweite Anhörung zu Hartz IV sowie zum Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Sicherung der Existenzgrundlagen ( 15/1523), zum Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Einfügung eines Artikels 106b in das Grundgesetz ( 15/1527) sowie zu einem Antrag der FDP, die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem beschäftigungsfördernden kommunalen Sozialgeld zusammenzuführen ( 15/1531), schließt sich von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. Themen sind die Grundsicherung für Arbeitslose, die Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Fragen der Trägerschaft und Finanzierung sowie der Mitwirkung der Kommunen, die Einführung eines Kinderzuschlages, die Reform des Wohngeldgesetzes und der Niedriglohnsektor. Jeweils zwei Stunden werden sich Sozialpartner und Verbände auf der einen sowie wissenschaftliche Institute und Einzelsachverständige auf der anderen Seite zu den auf dem Tisch liegenden Vorschlägen äußern. Beide Anhörungen finden im Raum 3 S 001 des Reichstagsgebäudes (Sitzungssaal der SPD-Fraktion) statt.