Auch kommunistische Opfer nationalsozialistischer Verfolgung entschädigen
Berlin: (hib/WOL) Auch Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die wegen ihrer Mitgliedschaft in der 1956 verbotenen kommunistischen Partei eine ihnen zustehende Entschädigung nicht erhalten haben oder wieder zurückzahlen mussten, sollen nicht von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/3536). Mit dem Antrag soll ein gesellschaftlicher Skandal in der Bundesrepublik beendet werden, erklären die Abgeordneten. Es sei moralisches Unrecht und juristisch nicht hinnehmbar, wenn Opfer des Nationalsozialismus auf Grund ihrer Zugehörigkeit einer Partei, die 1956 verboten wurde, von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen bleiben. Noch lebende Opfer nationalsozialistischen Terrors oder die Erben bereits verstorbener Kommunisten sollten deshalb eine moralische, politische und juristische Anerkennung ihres Widerstandes gegen das Naziregime erhalten, um sie endlich anderen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gleichzustellen, heißt es. Wie bereits im Vorwort des Entschädigungsgesetzes formuliert, solle als entscheidendes Kriterium für die "Wiedergutmachung" der geleistete Widerstand als Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes und Staates gelten. Die Ausgrenzung von Kommunisten aus den Opferentschädigungsleistungen möge seinerzeit der juristischen Umsetzung des kalten Krieges entsprochen haben. Es widerspreche aber heutigen rechtstaatlichen Grundsätzen, diese Ausgrenzung aufrecht zu erhalten, erklärt die Linke.