Die Linke erkundigt sich nach Versorgung mit Blindenführhunden
Berlin: (hib/MPI) Nach der Versorgung mit Blindenführhunden erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/3949). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders nicht gesetzlich geregelt ist. Jeder Bürger könne sich "ohne Qualitätsnachweis einen Gewerbeschein als Führhunde-Ausbilder besorgen und diese Hunde preisgünstiger als seriöse Anbieter verkaufen - zur Freude der Krankenkassen und zu Lasten der blinden Menschen sowie eventuell Dritter im Straßenverkehr", schreiben die Abgeordneten. Zudem befürchte der Deutsche Verein für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen durch die geplante Gesundheitsreform eine erhebliche Verschlechterung der Situation.
Die Fraktion fragt die Bundesregierung, wie sie die Blindenführhunde-Versorgung einschätzt und ob sie dafür sorgen wird, dass die Krankenkassen den gesetzlichen Vorgaben nachkommen, indem sie Vereinbarungen mit den Blindenführhundeschulen als Leistungserbringer abschließen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders gesetzlich regeln wird.