Ausschuss für Gesundheit/
Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich
mit den ersten gut 100 Änderungsanträgen der
Koalitionsfraktionen zur geplanten Gesundheitsreform befasst. In
der Sitzung am Montag ging es unter anderem um den Sparbeitrag der
Apotheken und die neue Gebührenordnung für Ärzte.
Vertreter der Koalition verwiesen darauf, dass der Verzicht auf ein
Höchstpreissystem nicht automatisch zu einem geringeren
Sparbeitrag der Apotheken führen werde. Die Beibehaltung
einheitlicher Apothekenabgabepreise für
verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel soll den
Änderungsanträgen zufolge mit einer Erhöhung des
Apothekenrabatts für die Krankenkassen von 2 auf 2,30 Euro
kombiniert werden. Jährlich sollen die Apotheken dadurch
Kosteneinsparungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro
erbringen. Im Laufe der Zeit werde, so die Koalition, dies zu
höheren Einsparungen führen als die im Entwurf im
Zusammenhang mit der Liberalisierung der Apothekenpreise zugrunde
gelegten einmalig 500 Millionen Euro. Ferner unterstrich die
Koalition, die geplante Vergütungsreform für
ärztliche Leistungen werde 2009 kommen. Allerdings würden
die Regelungen vereinfacht und die einzelnen Umsetzungsschritte
"zeitlich gestreckt", heißt es in einem Änderungsantrag.
Die letzte Stufe des neuen Systems soll demnach 2011
eingeführt werden. Grundsätzlich geht es der Koalition
darum, ärztliche Leistungen in Euro abzurechnen und nicht mehr
mit komplizierten Punktwerten. In ihren Fragen zu den
Änderungsanträgen beschäftigten sich die
Oppositionsfraktionen unter anderem mit den
Sanktionsmöglichkeiten der Kassen gegen säumige
Versicherte angesichts der geplanten Versicherungspflicht. Sind
Versicherte mit ihren Beiträgen drei Monate im Rückstand,
sollen nach den Plänen der Koalition die Versicherer
berechtigt sein, den Anspruch auf Leistungen ruhen zu lassen, wobei
die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie
bei Schwangerschaft und Mutterschaft in Anlehnung an Regelungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes ausgenommen sind. Ein weiteres
zentrales Thema in den Nachfragen der Opposition war die von der
Koalition beabsichtigte Pflicht zur Einholung einer Zweitmeinung,
wenn es um die Verordnung von Spezialpräparaten mit hohen
Jahrestherapiekosten oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen geht.
Dazu erläuterte das Bundesgesundheitsministerium, dass der
Gemeinsame Bundesausschuss, das Gremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und
Krankenhäusern, die Details festlegen werde, etwa um welche
Präparate es sich konkret handele.